Sofortmassnahmen
Was Sie nach einem Schadenfall sofort unternehmen sollten
- Ordnen Sie provisorische Schutzmassnahmen an, um weitere Schäden zu verhindern.
- Reichen Sie sofort eine Schadenmeldung ein.
- Holen Sie Unternehmerofferten ein für alle Gebäudeteile, die repariert oder ersetzt werden müssen.
- Entsorgen Sie beschädigte Gebäudeteile erst nach Absprache mit dem Schätzungsexperten.
